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AGB

Allgemeine Unterrichtsbedingungen (AGB) für den Privatunterricht

1. Allgemeines:

Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Unterrichtsvertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht. E-Mail genügt, um die Schriftformklausel einzuhalten.

2. Ferien:

An gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien des Bundeslandes Berlin/Brandenburg für allgemeinbildende Schulen fällt der Unterricht aus, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat.

3. Unterrichtsausfall/Krankheit:

Terminabsprachen sind grundsätzlich mit der Lehrerin persönlich zu regeln. Eine Absage der Unterrichtsstunde durch die/den Schüler/in soll 48 Stunden vor dem Termin bei der Lehrerin erfolgen. Durch die Schuld des Schülers versäumte Stunden werden nicht nachgegeben oder erstattet. Die/der Schüler/in verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn sie/er so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Das Unterrichtshonorar bleibt hiervon unberührt. Bei längerer Erkrankung der/des Schüler/in oder der Lehrkraft entfällt das anteilige Honorar nach Ablauf von sechs Wochen. Durch die Schuld der Lehrkraft versäumte Stunden werden nach- bzw. vorgegeben, die Lehrkraft bietet hierzu bis zu drei Ausweichtermine zur Auswahl an. Sollte der Lehrkraft das Nach- bzw. Vorgeben nicht möglich sein, werden die Stunden finanziell erstattet.

4. Honoraranhebung:

Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars durch die Lehrkraft ist zulässig; doch hat sie nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens 6 Wochen vorher schriftlich angekündigt werden. 


5. Zahlungsverzug:

Bei Zahlungsverzug kann ein Verzugszins von fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Bundesbank verlangt werden.

6. Kündigung:

Die Kündigung ist mit einer Frist von 3 Monaten zulässig. Zu ihrer Wirksamkeit ist die Schriftform erforderlich. Bei Kinder unter 7 Jahre beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat. Bei Anhebung des Unterrichtshonorars ist eine außerordentliche Kündigung zum Termin der Honoraranhebung möglich.

7. Sonstigen Voraussetzungen:

Der/die Schüler/Schülerin versichert mit dem Unterschreiben des Vertrags, dass er/sie eine angemessene Instrument zur Verfügung hat, auf dem er/sie täglich üben kann. Vorschlägen für Noten, Heften, und andere Materialien werden im Unterricht besprochen. Kosten dafür trägt der/die Schüler /Schülerin oder deren Erziehungsberechtigten.

8. Unwirksamkeitsklausel:

Sollte einer der genannten Punkte aus welchem Gründen auch immer unwirksam werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der anderen.